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Therapieschuh über die Krankenkasse abrechnen

Übernimmt die Krankenkasse die Kosten der Anova Schuhe?

Oft erreicht uns die Frage, ob die Kosten für Anova Schuhe als Therapieschuhe von der Krankenkasse übernommen werden. Dies verhält sich leider von Fall zu Fall und je nach Krankenkasse unterschiedlich, so dass wir Ihnen keine allgemein gültige “Regel” nennen können. Wird der Schuh als Therapieschuh eingesetzt und liegt ein Rezept eines Arztes oder Chiropraktors vor, kann es sein, dass die Krankenkasse den Schuh übernimmt. Entschieden wird dies immer von Fall zu Fall seitens Krankenkasse.

Gesundheitsschuh Krankenkasse

Anova Schuhe können als wirksame Therapieschuhe eingesetzt werden. Therapieschuhe sind gemäss der Mittel- und Gegenstandsliste (MiGeL) eine Pflichtleistung der obligatorischen Grundversicherung der Krankenkasse. Ihr Arzt oder Ihr Chiropraktor kann Ihnen den entsprechenden Anova-Schuh verschreiben – je nach Ausgangslage mit oder ohne orthopädische Einlage. Sie sollten den Therapieschuh in einem Orthopädiefachgeschäft kaufen, das gemäss OSM-Tarif abrechnen kann. Die Händler finden Sie auf der SVOT-oder OSM-Mitgliederliste. Der Entscheid, ob die Krankenkasse die Kosten übernimmt, fällt die Kasse direkt.

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